Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Volksschule Tainach ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 (§ 46 ff.) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen ergeben sich aus den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 – Stufe AA, dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://vs-tainach.ksn.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist teilweise konform mit den Anforderungen der WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur digitalen Barrierefreiheit.
Es bestehen folgende Unvereinbarkeiten und Ausnahmen:
Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen
- 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte: Einige Bilder verfügen derzeit nicht über geeignete Alternativtexte, was die Nutzung durch Screenreader beeinträchtigen kann.
- 1.4.12 Textabstände: Die individuelle Anpassung von Zeilenhöhe, Wort- und Zeichenabständen wird momentan nicht vollständig unterstützt.
- 2.4.4: Link Purpose (In Context) – Einige Links auf der Website sind nicht ausreichend beschrieben, sodass ihr Zweck nicht immer klar erkennbar ist, insbesondere für Nutzer*innen von Screenreadern. Dadurch kann die Navigation erschwert sein.
- 2.4.7: Focus Visible – Die sichtbare Hervorhebung des Tastaturfokus ist auf den Buttons der News- und Termin-Detailseiten, welche für die Rückführung auf die Übesichtsseite verantwortlich sind, unzureichend.
- PDF-Dokumente: Eingebundene PDF-Dateien sind nicht durchgehend barrierefrei (z. B. fehlende Tags, Alternativtexte, logische Lesereihenfolge).
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Externe Dokumente: Einige bereitgestellte Dokumente (z. B. PDF, Word) stammen von Dritten. Eine vollständige barrierefreie Aufbereitung wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden.
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 06.08.2025 auf Basis einer externen Bewertung erstellt.
Letzte Überprüfung der Website: 06.08.2025
Feedback und Kontakt
Wir bemühen uns, die Zugänglichkeit unserer Website laufend zu verbessern.
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Inhalte nicht barrierefrei zugänglich sein, kontaktieren Sie uns bitte:
Kontaktperson:
Martin Enzi
direktion@vs-tainach.ksn.at
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind, können Sie Beschwerde bei der Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten einreichen.
Die Beschwerde kann über das elektronische Kontaktformular der Beschwerdestelle eingereicht werden.
Die Gleichbehandlungsstelle prüft, ob ein Verstoß gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) oder des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes vorliegt und kann entsprechende Maßnahmen empfehlen.