Wir verabschieden uns vor dem Schulgebäude von den Eltern.
Die Beaufsichtigung erfolgt von Montag bis Freitag von 7:00 bis 7:30 Uhr.
Um 7:30 Uhr beginnt die Beaufsichtigung durch die Lehrerinnen und Lehrer. An
Schultagen, die auf Grund besonderer Ereignisse ungewöhnlich ablaufen, aber auch in gefährlichen Situationen, kann die Intensität und Form der Aufsichtsführung situationsbedingt differieren.
Wir kommen bis spätestens 7:40 Uhr in die Schule.
Der Unterricht startet um 7:45 Uhr.
Bei Abwesenheit des Schülers / der Schülerin ist die Schule bis zum Beginn des Unterrichtes zu verständigen.
ORDNUNG - RED
In der Garderobe und in den Klassenräumen halten wir Ordnung.
Die Straßenschuhe ziehen wir im Windfang aus und legen sie in den Schuhkasten im Windfang.
Nach der Pause putzen wir die Schuhe/Stiefel auf der Fußmatte ordentlich ab und geben die Schuhe in den Schuhkasten.
Die Hausschuhe ziehen wir entweder im Windfang oder in der Garderobe an.
Die Hausschuhe geben wir nach dem Unterricht auf die Ablage.
Das Turnsackerl kommt immer auf seinen Platz zurück. Um regelmäßiges Wechseln der Turnkleidung wird gebeten.
SAUBERKEIT - ČISTOST
Die Unterrichtsräume verlassen wir in sauberem Zustand und den Müll werfen wir in die dafür vorgesehenen Müllbehälter.
Auch in den Toiletten achten wir auf Sauberkeit. Reinlichkeit ist oberstes Gebot!
FAHRSCHÜLER/FAHRSCHÜLERINNEN - ŠOLARJI IN ŠOLARKE KI SE VOZIJO Z AVTOBUSOM
Nach Unterrichtsende können die Fahrschüler*innen im Foyer oder im Freien ohne Aufsicht warten!
HÖFLICHKEIT & REGELN - VLJUDNOST & PRAVILA
Der höfliche Gruß, auch unter Schüler*innen, ist eine Selbstverständlichkeit.
Schimpfwörter werden unterlassen - sie kränken andere.
Streit und Konflikte lösen wir durch das Miteinandersprechen.
Wir sagen BITTE und DANKE und entschuldigen uns, wenn es notwendig ist.
Wie jedem Lehrer / jeder Lehrerin gegenüber haben die Schüler*innen auch den Anweisungen der Raumpflegerin, der GTS-Betreuerinnen und anderen Aufsichtspersonen Folge zu leisten.
WAS WIR NOCH BEACHTEN - KAJ NAJ ŠE UPOŠTEVAMO
Wir tragen zur Ruhe und Sicherheit im Schulgebäude bei und laufen nicht in den Klassen, den Gängen und im Stiegenhaus umher.
Wir bleiben auf dem Pausenhof und verlassen das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis.
Wir hören auf die Aufsichtspersonen und befolgen ihre Anweisungen.
Wir beschädigen nicht mutwillig Sachen anderer oder Gegenstände in der Klasse.
Während der Unterrichtszeit und in den Pausen darf kein(e) Schüler(in) das Schulhaus verlassen. Wenn dies die Eltern in begründeten Ausnahmefällen wünschen, ist bei der betreffenden Lehrperson darum anzusuchen.
Außerhalb des Schulgebäudes geht die Aufsichtspflicht auf die Eltern über.
Die Fenster in der Schule werden nur von Lehrerinnen, Lehrer und Aufsichtspersonen geöffnet.
Die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartwatches und ähnlichen elektronischen Kommunikationsgeräten ist während der Unterrichtszeit sowie in den Pausen grundsätzlich untersagt.
Ausnahmen von diesem Verbot können gemacht werden, wenn die Nutzung solcher Geräte im Rahmen des Unterrichts für spezifische Lerninhalte oder Projekte erforderlich ist. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrperson.
Mobiltelefone und ähnliche Geräte sind während der gesamten Schulzeit geeignet zu verwahren.
Das Tragen von Kopfbedeckungen verschiedenster Art ist während des Unterrichtes nicht gestattet.
Leere Becher werden von den Milchtrinker*innen selbst wieder in die Kunststoffkistchen gestellt.
Das Mitteilungsheft bzw. die Postmappe sind das Sprachrohr zwischen Schule und Elternhaus. Sie sind täglich mitzubringen. Die e-Mail- und Skooly-Nachrichten, sowie die Informationen über die Homepage sind von den Erziehungsberechtigten regelmäßig abzurufen.
KONSEQUENZEN bei grobem FEHLVERHALTEN – KONSEKVENCE PRI NEUPOŠTEVANJU PRAVILA
Jeder Verstoß eines Schülers/einer Schülerin zieht unmittelbar eine Ermahnung der zuständigen Aufsichtsperson nach sich.
Bei weiterem unzulässigem Verhalten des Schülers bzw. der Schülerin erfolgt ein Gespräch mit dem Schulleiter.
Erst nach nochmaliger Ermahnung werden die Eltern verständigt.
Tritt keine Verhaltensverbesserung ein, wird der Schüler bzw. die Schülerin von Schulveranstaltungen ausgeschlossen.